GF-Nachweis —
vier Sorgfaltsdisziplinen dokumentiert
§38 BSIG verlangt mehr als eine Schulungsteilnahme. Dokumentiert werden müssen: Schulung, aktive Kenntnisnahme der Risikolage, Leitungszustimmung zu den Maßnahmen und die geplante Wiedervorlage. Der GF-Nachweis deckt diese vier Ebenen nachvollziehbar ab.
Der GF-Nachweis deckt vier Sorgfaltsdisziplinen ab
Eine allgemeine Schulungsteilnahme belegt, dass Inhalte vermittelt wurden. §38 BSIG verlangt mehr: Die Geschäftsführung muss nachvollziehbar zeigen, dass Leitungsverantwortung aktiv wahrgenommen, dokumentiert und regelmäßig erneuert wird.
Reicht eine allgemeine Security-Schulung?
Tendenziell nein. Entscheidend ist, dass der NIS2-Bezug dokumentiert ist — einschließlich der Leitungspflicht nach §38 BSIG und der konkreten Risikomanagementmaßnahmen des Unternehmens. Eine generische Schulung ohne diesen Bezug ist kein belastbarer Nachweis nach §38 BSIG.
Was das Dokument enthält
Der GF-Nachweis folgt einem praxistauglichen Nachweisstandard für NIS2-Leitungsverantwortung. Er ist direkt verwendbar — als Arbeitsvorlage, als Dokumentationsgrundlage und als Nachweis für externe Anfragen.
Der GF-Nachweis ist ein praxistauglicher Nachweisstandard. Das BSI schreibt kein offizielles Formular vor. Entscheidend ist, dass Schulung, Kenntnisnahme und Billigung nachvollziehbar und datiert dokumentiert sind.
Leitungseinbindung dokumentieren — bevor sie nachgefragt wird.
Fehlende Dokumentation von Kenntnisnahme und Leitungszustimmung erschwert den Nachweis, dass die Geschäftsleitung ihre Überwachungs- und Sorgfaltspflichten nach §38 BSIG wahrgenommen hat. Der GF-Nachweis schafft dafür einen belastbaren Dokumentationspunkt.
GF-Nachweis direkt verwenden
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Wirksamkeit der Maßnahmen nach §30 BSIG: Was regelmäßige Überprüfung bedeutet →