Khosla · Compliance
Einsatzübung 01
Freitag, 23:07 Uhr · Hartmann Antriebstechnik GmbH
Ihr SIEM
schlägt an.
Ein erheblicher Sicherheitsvorfall — und ab jetzt läuft eine Frist. Die Pflicht zu melden ist klar. Die Frage ist: Könnten Sie heute Nacht tatsächlich fristgerecht melden?
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≈ 3 Minuten · keine Anmeldung
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Zuerst — die Vorfrage
Ist der Vorfall
überhaupt erheblich?
Nur ein erheblicher Vorfall ist meldepflichtig. Und erst seine Feststellung startet die 24-Stunden-Frist — nicht der Alarm um 23:07.
23:07SIEMUngewöhnlich große Datenmenge verlässt den Dateiserver FS-01
23:08AUTHAdmin-Konto meldet sich aus dem Ausland an — untypisch für diese Zeit
23:24DATADer betroffene Ordner enthält Kundenstammdaten — ein Abfluss ist möglich
Würden Sie diesen Vorfall als erheblich einordnen?
§2 Nr. 11 BSIG · schwerwiegende Störung oder Schaden — verursacht oder verursachen kann.
✓Richtig eingeordnet
Der Kern · 00:15 Uhr
Vier Dinge entscheiden,
ob Sie jetzt melden können.
Die Pflicht ist klar. Die Fähigkeit hängt an vier Voraussetzungen. Tippen Sie ehrlich für Ihr Unternehmen — haben Sie das heute Nacht parat?
0 von 4 geprüft
Ihre Diagnose
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Wenn Sie melden können
Drei Meldungen,
drei Fristen.
Eine Meldung nach §32 BSIG ist kein einzelnes Formular, sondern ein Ablauf. Jede Stufe beantwortet eine andere Frage.
24 Stunden
Was wissen wir?
Frühe Erstmeldung
Das Alarmbild, knapp. Gemeldet wird der Kenntnisstand — bekannt, vermutet, noch ungeklärt. Nicht auf die Analyse warten.
72 Stunden
Wie bewerten wir es?
Folgemeldung
Die erste belastbare Bewertung: Schwere, Auswirkungen, Stand der Eindämmung, erste technische Spuren.
1 Monat
Was ist passiert?
Abschlussbericht
Die vollständige Aufarbeitung: Ursache, Zeitlinie, umgesetzte Maßnahmen. Einen Monat nach der Folgemeldung.
Für jede dieser Meldungen gibt es eine Vorlage. Genau das macht aus „wir müssten melden" ein „wir können in Minuten melden".
Einsatzübung 01 · §32 BSIG
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Fall: Hartmann Antriebstechnik GmbH · NIS2-Einsatzübung